Dienstag, 11. Oktober 2005

UN Hochkommissarin für Menschenrechte spricht nach ihrem China-Besuch sowohl von Fortschritten als auch von Problemen

Obwohl es in einer ganzen Reihe von Bereichen noch schwere Bedenken gebe und beängstigende Aufgaben zu bewältigen seien, verfüge ein rasch sich wandelndes China über ein großes Potential, was die Menschenrechte betreffe, sagte die UN Hochkommissarin für Menschenrechte. Zum Abschluss ihres einwöchigen Besuchs in China äußerte sich Louise Arbour lobend über den Fortschritt bei der Verwirklichung wirtschaftlicher und sozialer Rechte, insbesondere darüber, wie das wirtschaftliche Wachstum dort zu einer erhöhten Lebenserwartung, dem Rückgang der Kindersterblichkeit und des Analphabetismus geführt habe.

Frau Arbour wies auch auf Chinas Ratifizierung von fünf der sieben wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträge und seine Kooperation mit den Organen der UN zur Wahrung der Menschenrechte hin. Unter Bezug auf die Vereinbarung (Memorandum of Understanding = MOU), die während ihres Besuchs mit der Regierung unterzeichnet wurde, meinte Frau Arbour, das Büro des UN Hochkommissars (ONCHR) würde China dabei behilflich sein, die Hindernisse zu beseitigen, welche der Ratifizierung der Internationalen Übereinkunft über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCRP) noch im Wege stünden.

Die Hochkommissarin betonte die Gemeinsamkeiten der beiden Menschenrechtsverträge “Internationale Übereinkunft über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte”
(ICESCR) und “Internationale Übereinkunft über Bürgerliche und Politische Rechte” (ICCRP) und meinte, die Achtung beider sei wesentlich, um die durch “wirtschaftlichen Wandel hervorgerufenen immer größeren und deutlicheren Ambitionen” der chinesischen Bevölkerung zu befriedigen. “Diese Bestrebungen manifestieren sich im Ruf nach Transparenz, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in ihrem vollen Umfang”. Frau Arbour sagte, sie habe mit ihren chinesischen Gesprächspartnern auch eine Reihe von bedenklichen Themen erörtert, etwa eine gerichtliche Überprüfung aller den Freiheitsentzug betreffenden Entscheidungen. Ebenso forderte sie die unverzügliche Überprüfung des Systems der Administrativhaft, das in China als Umerziehung-durch-Arbeit bekannt ist.

Die Hochkommissarin äußerte sich besorgt über das ungeheure Ausmaß der Anwendung der Todesstrafe, sogar bei Verstößen, die nach internationalem Verständnis noch lange keine “Kapitalverbrechen” sind. Sie begrüßte, dass in Aussicht gestellt wurde, bei allen die Todesstrafe betreffenden Fällen die letzte Entscheidung der Zuständigkeit des Obersten Volksgerichtshof zu unterstellen*. Sie beklagte den Mangel an zuverlässigen Daten über die Anwendung der Todesstrafe und meinte: “Transparenz ist entscheidend im Hinblick auf eine sachkundige öffentliche Diskussion in dieser Frage”. Die Hochkommissarin sprach die Regierungsvertreter auch auf individuelle Fälle an, die exemplarisch sind für die Punkte, die einer Änderung bedürfen. “Ich ersuchte China, im Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechte eine proaktive Führungsrolle zu übernehmen, nicht nur im Sicherheitsrat, sondern allgemein auch in anderen Organen, wo es seinen Einfluss in konstruktiver Weise nutzen könnte”.

Was die Einschätzung ihres Besuches anging, so sagte die Hochkommissarin, sie glaube die Reise, die Unterzeichnung des MOU und die beiderseitigen Bemühungen um Kooperation könnten als Beweis für den Wunsch der OHCHR und Chinas gewertet werden, ihre Zusammenarbeit zur Verbesserung der Menschenrechte in dem Land fortzusetzen. “Und das wird nicht immer einfach sein”, fügte sie hinzu. “Zum Geist der Kooperation und Konstruktivität gehört, dass wir zuweilen auch kritisch sind. Ich verlasse China in der Hoffnung, dass unsere Arbeit Fortschritte macht, ermutigt von der Aussicht, dem Land bei den beängstigenden Problemen, denen es sich gegenüber sieht, helfen zu können und mit verhaltenem Optimismus wegen des enormen Potentials für einen positiven Wandel”.

* Dem Art. 48 des chinesischen Strafrechts zufolge müssen alle Todesurteile dem Obersten Volksgericht zur Überprüfung und Billigung vorgelegt werden. 1980 beschloss der ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Chinas jedoch, die Entscheidung über Todesurteile bei Mord, Raub, Vergewaltigung, Brandstiftung und anderen Verbrechen, welche der öffentliche Sicherheit Abbruch tun könnten, auch niedrigeren Instanzen zu übertragen.

Mit freundlicher Genehmigung: Adelheid Dönges, Internationale Gesellschaft fur Menschenrechte (IGFM)
http://www.igfm-muenchen.de

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